Das Reise ist ein Teilbereich des Verbraucherrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Reisenden und Reiseunternehmen. Es geht vorallem um die Rechte und Pflichten für Personenbeförderungsunternehmen, Hotels, Reiseveranstalter, aber auch für die Reisenden.
Für das Reiserecht als solches gibt es kein Gesetz. Vielmehr finden sich die Regelungen in privatrechtlichen Vorschriften wie dem BGB, europäischen Vorschriften und in internationalen Verträgen.
In der EU dient (EG) Nr. 261/2004 als Grundlage für Ausgleichszahlungen und Leistungen, sofern Beförderung des Fluggastes nicht erfolgt ist, der Flug verspätet ist oder bei einer Annullierung. Seit 2018 regelt hingegen die EU-Pauschalreiserichtlinie Haftung und Transparenz bei Urlaubsreisen bzw. hat diese Richtlinie für eine Verbesserung zugunsten der Verbrauchern führen sollen.
Im Reiserecht unterscheidet man zwischen einer Pauschalreise und der Individualreise. Beim ersteren entscheidet sich der Verbraucher für ein komplettes Paket und kann möglich Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Bei einer Individualreise hingegen schließt der Reisende eigene Verträge für die Unterkunft und Beförderung. Mithin in der mögliche Anspruchsgegner der jeweilige Vertragspartner.
Im Reiserecht entstehen vorallem in folgenden Bereichen rechtliche Probleme und Fragen:
- Entschädigung aufgrund entgangener Urlaubszeit
- Krankheit
- Mängelanzeige vor Ort
- Reisemangel
- Reiserücktrittsversicherung
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Verspätung
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Reiserechts näher bringen, um mögliche Fragen zu klären und aufzuzeigen, was bei dem Abschluss eines Reisevertrags zu beachten ist.