Pauschalreise

Die Pauschalreise ist eine Art der Reise, die eine Gesamtheit der Reiseleistungen (mindestens zwei) durch den Reiseveranstalter, für eine Reise vorsieht. Als Beispiele für die Reiseleistungen können Unterkunft, Transport, Verpflegung usw. gegeben sein. Art. 2 Nr. 1 der Pauschalreise-Richtlinie der Europäischen Union besagt, dass die Mindestdauer einer Pauschalreise 24 Stunden sein oder die Reise eine Übernachtung einschließen muss. Dies wurde auch ins deutschen Reiserecht umgesetzt und ist in § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB zu finden. §§ 651a ff. BGB regeln die Besonderheiten des Pauschalreisevertrags, welcher Ähnlichkeiten zu einem Werkvertrag aufweist. 

Die Normen des Pauschalreisevertrags sind spezieller als die vom Werkvertrag, allerdings erlaubt die Gesetzessystematik in ganz besonderen Fällen die Nutzung der werkvertraglichen Regelungen, falls die Fälle nicht im Reiserecht geregelt sind. Bei einer Pauschalreise schuldet der Reiseveranstalter dem Reisenden den Reiseerfolg. Eine Pauschalreise kann durch individuelle Vereinbarung der Leistungen, die der Reiseveranstalter erbringen muss, entstehen. Weiterhin können die Reisenden vertraglich das Recht haben, die Angebote des Veranstalters (zum Beispiel kleine Ausflüge) während der Reise anzunehmen. Das nennt man „Bausteinreise“.