Die Reiserücktrittsversicherung hilft den Reisenden beim Rücktritt vom Reisevertrag, indem sie die aus den Entschädigungsansprüchen des Reiseveranstalters entstandenen Forderungen zahlen. Ein tauglicher Grund für die Stornierung der Reise muss von dem Reisenden angekündigt werden. Beispiele für diese Gründe können Erkrankungen oder Unfälle, welche die Reise unmöglich machen, Schwangerschaft und dazugehörenden Komplikationen, Sachschäden am Eigentum, Tod eines nahen Angehörigen (Ehegatte, Kind oder Eltern) oder Jobverlust sein. Hier sind die allgemein anerkannten Gründe für den Eintritt der Zahlungspflicht der Versicherung genannt. Die Reiserücktrittsversicherungen der sämtlichen Versicherungsunternehmen können unterschiedliche Gründe oder Vereinbarungen in ihren Policen haben.
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