Reiseveranstalter und Reisevermittler

Der Reiseveranstalter ist eine natürliche oder juristische Person, die mindestens zwei unterschiedliche Arten von Reiseleistungen als eigene für dieselbe Reise anbietet.

Eine Person, die durch ein Online-Buchungsverfahren nach § 651c BGB mit dem Reisenden einen Vertrag über eine einzige Reiseleistung (z. B. Flug) schließt oder ihm einen solchen Vertrag vermittelt, wird als Reiseveranstalter angesehen, wenn

  • er dem Reisenden für dieselbe Reise mindestens einen Vertrag über eine andere Reiseleistung vermittelt, indem er Zugriff auf das Online-Buchungsverfahren eines anderen Unternehmers ermöglicht oder 
  • er die Daten der Reisenden (Namen, E-Mail, Zahlungsdaten) an den anderen Unternehmer übermittelt und der weitere Vertrag in Bezug auf die andere Reiseleistungen innerhalb von 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen wird.

Ein Reisevermittler bietet die Reiseleistungen von anderen Reiseveranstaltern an und erhält eine Provision dafür. Er kümmert sich auch um die Versicherung für die Reise oder Visa-Angelegenheiten des Reisenden, wenn sie nötig sind.

Der Reisevermittler kann zum Reiseveranstalter durch einen Agenturvertrag gebunden sein. In diesem Fall ist der Vermittler ein Handelsvertreter gem. § 84 HGB. Er handelt im fremden Namen (im Namen des Reiseveranstalters) auf fremde Rechnung (auf die Rechnung des Reiseveranstalters). Die Haftung für sämtliche Mängel, die bei der Reise auftauchen, werden nicht durch den Reisevermittler vertreten, sondern auch durch den Reiseveranstalter.

Der Reisevermittler übernimmt die Aufklärungs- und Beratungspflichten des Reiseveranstalters gegenüber den Reisenden. Er muss die Daten der Kunden und die Information über die Buchungen an den Reiseveranstalter sorgfältig übermitteln. Ferner darf er keine Vereinbarungen mit den Reisenden treffen, die der Reiseveranstalter selbst bei einer Reise nicht anbieten kann. Dies würde das Treueverhältnis zwischen dem Vermittler und Veranstalter erheblich beeinträchtigen.