Die Fluggastrechte sind durch die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2004 festgestellt. Eine Flugverspätung bei einer Pauschalreise berechtigt den Reisenden zum Schadensersatz. Eine dreistündige Verspätung gewährt dem Reisenden das Recht auf Entschädigung. Eine mehr als fünf Stunden dauernde Verspätung ermöglicht die Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises oder die Forderung von Seiten des Reisenden, die die anderweitige Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen erfasst.
Bei erheblichen Verspätungen liegt ein Reisemangel vor und durch diesen Mangel wird dem Reisenden das Recht auf Minderung oder bei besonders schweren Fällen, wie die Vereitelung des ganzen Reiseprogramms das Recht auf Rücktritt zugewiesen. Das Recht auf Rücktritt ist einzelfallabhängig.
Die Frankfurter Reisemängeltabelle ist hier für das Vorliegen und die Höhe der Entschädigung einschlägig.
Frankfurter Tabelle (für die Mängeln beim Transport)
Mangel | Minderung | Zusatz |
zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus | 5% | 5 % des durchschnittlichen Tagespreises der Reise für jede weitere Stunde Verspätung ist zurückzuzahlen |
Ausstattungsmängel | ||
niedrigere Klasse (z. B. Economy statt Business) | 10-15% | |
Service | ||
Verpflegung | 5% | |
Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) | 5% |